Herzlich willkommen auf unserer FAQ-Seite!

Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Arbeitsvermittlung – kompakt, ehrlich und direkt.

Als private Arbeitsvermittlung unterstützen wir dich gezielt bei deiner Jobsuche.
Du profitierst von unserem Netzwerk, wir gleichen dein Profil mit passenden Stellen ab und vermitteln direkt an Unternehmen – ohne Umwege.
Du entscheidest selbst, welche Angebote für dich interessant sind.
Wir ersetzen keine Eigeninitiative, sondern ergänzen sie sinnvoll.

Du hast noch weitere Fragen? Nutze gerne die folgenden Schnellbuttons.

Grundlagen & Leistungen

Wir vermitteln Menschen in Arbeit. Das heißt: Wir sprechen mit dir, klären deine berufliche Situation und stellen bei passender Gelegenheit den Kontakt zu Unternehmen her. Du brauchst dafür in der Regel einen AVGS – dann ist unsere Leistung für dich kostenfrei.

Alle, die eine Arbeitsstelle suchen oder sich beruflich neu orientieren möchten. Es spielt keine Rolle, ob du schon lange arbeitssuchend bist oder gerade erst aus dem Job kommst. Wir schauen individuell, ob und wie wir unterstützen können.

Nein. Wir arbeiten branchenübergreifend – vor allem im gewerblichen und kaufmännischen Bereich. Entscheidend ist, ob dein Profil grundsätzlich zu den Anforderungen der Stellen passt, die uns vorliegen.

Du brauchst keine formalen Voraussetzungen. Wichtig ist, dass du zuverlässig bist, dich aktiv einbringst und offen für Gespräche mit potenziellen Arbeitgebern.

Alle Angaben werden vertraulich behandelt. Nichts wird ohne dein Einverständnis weitergegeben – auch nicht an Unternehmen. Unsere Arbeit entspricht den geltenden Datenschutzvorgaben.

Förderung & Kosten

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Fördermöglichkeit der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Mit einem gültigen AVGS kannst du unsere Vermittlungsleistung in Anspruch nehmen, ohne selbst dafür zu zahlen.

Zuständig ist deine Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter. Ob du den Gutschein bekommst, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Du musst ihn aktiv beantragen. Wir unterstützen dich gern bei der Vorbereitung.

Dann klären wir gemeinsam, ob trotzdem eine Zusammenarbeit möglich ist – und unter welchen Bedingungen. In manchen Fällen kannst du dich auch ohne AVGS bewerben, wenn z. B. ein Unternehmen direkt Interesse zeigt.

Mit AVGS: nein. Ohne AVGS: nur nach vorheriger Absprache. Es gibt keine versteckten Gebühren oder automatischen Verpflichtungen.

Nicht über uns direkt. Wir sind keine Bildungsanbieter für Aus- und Weiterbildung oder individuelle AVGS-Coachings.
Gerne informieren wir dich über mögliche Angebote – und wenn Qualifizierungen sinnvoll oder notwendig sind, verweisen wir dich an passende Träger weiter.

Bewerbung & Ablauf

Du reichst deine Unterlagen über unser Bewerbungsformular ein. Danach erhältst du eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Darin findest du den Link zur Terminbuchung für ein Erstgespräch per Videocall. Diesen Termin buchst du selbst.

Im Gespräch klären wir, was du suchst, was du mitbringst und ob eine Vermittlung grundsätzlich möglich ist. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhältst du von uns einen individuellen Vermittlungsvertrag (Teilnehmervertrag). Erst nach dessen Unterzeichnung und dem Vorliegen eines gültigen AVGS starten wir mit der aktiven Vermittlung und erstellen dein Bewerberprofil. Dieses Profil stellen wir bei passenden Unternehmen vor.

Für das erste Gespräch benötigen wir keine Unterlagen von dir. Gerne nehmen wir deinen Lebenslauf für den Anfang. Weitere Unterlagen fragen wir dann nur an, wenn sie für eine konkrete Vermittlung erforderlich sind.

Die Arbeitsvermittlung versteht sich als ergänzende Unterstützung im Bewerbungsprozess – nicht als Ersatz für eigene Bemühungen. Es gibt keine festen Termine, keine regelmäßigen Sitzungen und kein Coaching. Wir melden uns, wenn passende Stellen vorliegen und halten dich über konkrete Vermittlungsversuche auf dem Laufenden. Deine Eigeninitiative bleibt wichtig.

Nein. Die gesamte Kommunikation erfolgt digital – per E-Mail und Videocall. Persönliche Termine vor Ort sind nicht vorgesehen. So können wir auf Wunsch deutschlandweit für dich tätig sein.

Die Vermittlung läuft grundsätzlich so lange, wie dein AVGS gültig ist – in der Regel drei Monate ab Ausstellungsdatum. Danach endet die Zusammenarbeit automatisch, sofern kein neuer Gutschein vorliegt.

Wir gleichen dein Profil mit aktuellen Anfragen von Unternehmen ab. Wenn es passt, stellen wir dein Profil bei passenden Unternehmen vor. Bei Interesse melden sich die Unternehmen direkt bei dir.
Anonymisierte Kurzprofile veröffentlichen wir zusätzlich auf unserer Website und in sozialen Medien – um deine Chancen zu erhöhen, auch unabhängig von konkreten Stellenangeboten.

Wenn innerhalb der Gültigkeit deines AVGS keine passende Vermittlung möglich ist, endet die Zusammenarbeit automatisch. Du kannst einen neuen AVGS beantragen oder dich zu einem späteren Zeitpunkt erneut an uns wenden.
Solltest du währenddessen über eigene Bemühungen eine Anstellung finden, informiere uns bitte – in diesem Fall beenden wir die Vermittlung ebenfalls.

Was häufig gefragt wird – und sonst nirgends reinpasst

Grundsätzlich alle, die eine Arbeitsstelle suchen oder sich beruflich neu orientieren möchten – unabhängig von Ausbildung, Erfahrung oder Alter. Wir prüfen individuell, ob eine Vermittlung möglich ist.

Wir vermitteln branchenübergreifend – unter anderem in Büro, Verwaltung, Logistik, Dienstleistung, Handel, Produktion sowie im gewerblichen Bereich. Auch Einsätze im Sicherheitsbereich oder in der Pflege und Betreuung sind möglich – abhängig von Qualifikation und aktueller Nachfrage.

Nein. Auch ohne formalen Berufsabschluss ist eine Vermittlung möglich – z. B. über Quereinstieg oder Helfertätigkeiten. Entscheidend ist, ob deine Kenntnisse und Erfahrungen zu den Anforderungen der Unternehmen passen.

Ja, wenn passende Anfragen vorliegen. Ob eine Teilzeitvermittlung möglich ist, hängt immer vom jeweiligen Arbeitgeber und der konkreten Stelle ab.

Ja. Wir arbeiten seit Jahren erfolgreich mit Unternehmen zusammen, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) tätig sind, und vermitteln gezielt Arbeitssuchende in diesen Bereich.

Wichtig: Wir selbst sind keine Zeitarbeitsfirma, sondern arbeiten unabhängig und in der Direktvermittlung.

Grundkenntnisse in Deutsch sind für die meisten Stellen wichtig. Wir prüfen im Einzelfall, ob eine Vermittlung trotzdem möglich ist und unterstützen dich gerne im Rahmen der AVGS-MPAV-Förderung bei deiner Suche.
Wir selbst beherrschen keine weiteren Fremdsprachen und kommunizieren in diesem Fall gerne schriftlich mit dir.

Wenn du bei der Agentur für Arbeit mindestens sechs Wochen arbeitssuchend gemeldet bist, hast du einen gesetzlichen Anspruch auf den AVGS MPAV (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein).
In allen anderen Fällen – z. B. beim Jobcenter (Bürgergeld-Bezug), in den ersten sechs Wochen oder ohne Leistungsbezug – ist die Bewilligung eine Ermessensentscheidung.
Auch Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind (z. B. bei befristeten Verträgen oder in Kündigung), können einen AVGS erhalten.
Wir unterstützen dich gern bei der Beantragung – die Entscheidung trifft deine zuständige Vermittlungsfachkraft.

Ohne gültigen AVGS MPAV ist eine kostenfreie Vermittlung über uns nicht möglich.
Du kannst zu einem späteren Zeitpunkt erneut einen Antrag stellen oder dich wieder an uns wenden, sobald ein Gutschein vorliegt.
Alternativ besteht die Möglichkeit, uns auf privater Basis zu beauftragen. Auf Wunsch unterstützen wir dich auch beim Widerspruch gegen die Ablehnung.

Ja, das ist möglich. Die AVGS MPAV-Vermittlung kann parallel zu anderen Maßnahmen laufen – das ist ausdrücklich so vorgesehen.

Wir melden uns, sobald passende Stellen vorliegen oder Rückmeldungen von Unternehmen eingehen. Es gibt keine festen Termine – wir arbeiten bedarfsgesteuert und halten dich auf dem Laufenden, wenn es relevant ist.
Wenn du selbst Rückmeldungen von Unternehmen erhältst – etwa Einladungen zu Vorstellungsgesprächen – gib uns bitte Bescheid, damit wir dich weiterhin gezielt unterstützen können.

Ja. Unsere Vermittlung ist eine ergänzende Unterstützung, ersetzt aber nicht deine eigenen Bewerbungsaktivitäten. Du solltest weiterhin selbst aktiv bleiben – zum Beispiel durch Bewerbungen auf offene Stellen oder Initiativbewerbungen.
Auch gegenüber dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit musst du deine Eigenbemühungen weiterhin nachweisen.

Die private Arbeitsvermittlung ist eine ergänzende Unterstützung im Bewerbungsprozess.
Wir bringen dich mit passenden Unternehmen in Kontakt, zu denen du allein vielleicht keinen Zugang hättest – abgestimmt auf dein Profil und deine Ziele.
Du sparst Zeit, bekommst gezieltes Feedback und profitierst von unserem Netzwerk.
Wichtig: Du bleibst selbst aktiv. Die Zusammenarbeit ersetzt keine Eigenbemühungen und ist kein Coaching mit festen Terminen.