Rechtliche Grundlagen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. Er ermöglicht die kostenfreie Inanspruchnahme einer privaten, zertifizierten Arbeitsvermittlung oder eines zugelassenen Trägers.

Gesetzliche Grundlage

Die rechtliche Basis bildet § 45 SGB III (Sozialgesetzbuch III).
Dort ist geregelt, dass Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gefördert werden können. Dazu zählt auch die Unterstützung durch eine private Arbeitsvermittlung.

Die Einlösung des AVGS ist nur bei einem nach AZAV zugelassenen Träger möglich. Diese Zulassung stellt sicher, dass Qualitätsanforderungen erfüllt werden und die Maßnahme förderfähig ist.

Wer hat Anspruch auf einen AVGS?

Ein Anspruch kann bestehen für:

  • Arbeitsuchende und Arbeitslose

  • Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I

  • Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld

  • Von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen

Ein Rechtsanspruch besteht in der Regel nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb der letzten drei Monate.
Vor Ablauf dieser Frist liegt die Entscheidung im Ermessen der zuständigen Vermittlungsfachkraft.

Wichtig: Der AVGS muss vor Beginn der Maßnahme ausgestellt und bewilligt sein.

Welche Leistungen sind förderfähig?

Gefördert werden Maßnahmen zur:

  • Heranführung an den Arbeitsmarkt

  • Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

  • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen

Bei einer privaten Arbeitsvermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich über den AVGS. Für Arbeitssuchende entstehen keine Kosten.

Vermittlungshonorar und Auszahlung

Die Auszahlung des Vermittlungshonorars erfolgt durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter, wenn:

  1. ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zustande kommt und

  2. dieses eine bestimmte Dauer erreicht (in der Regel nach sechs Wochen und nach sechs Monaten).

Die genaue Ausgestaltung ist im Gutschein selbst geregelt.

Gültigkeit des AVGS

Der AVGS enthält:

  • einen konkreten Förderzeitraum

  • Angaben zum Maßnahmetyp

  • ggf. regionale Einschränkungen

Er ist nur innerhalb des angegebenen Zeitraums gültig.